Aufbau Seminar für Fahranfänger
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Die Fahrerlaubnis auf Probe |
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Seit wann gibt es die Fahrerlaubnis auf Probe? |
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In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Fahrerlaubnis auf Probe
zum 1. November 1986 eingeführt. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde
sie am 3. Oktober auch in den neuen Bundesländern, d.h. im Gebiet der
ehemaligen DDR, eingeführt. Seit dem 1. Januar 1999 gelten aufgrund
der Neuregelung vieler straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auch
für die Fahrerlaubnis auf Probe neue Bestimmungen. |
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Warum wurde die Fahrerlaubnis auf Probe eingeführt? |
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Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem hohen
Unfallrisiko von Fahranfängern entgegenzuwirken. Vor allem junge
Fahranfänger -und das ist die große Mehrheit der Führerscheinneulinge
-verunglücken wesentlich häufiger als es ihrem Anteil an den
Kraftfahrern insgesamt entspricht. Nach den Erkenntnissen der
Unfallforschung spielen dabei die noch unzureichende
Gefahrenwahrnehmung, Schwierigkeiten mit der Fahrzeugbeherrschung
sowie problematische Einstellungen und Fahrmotive eine wichtige Rolle. |
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Die sorgfältige Beachtung der Verkehrsvorschriften kann den
Fahranfängern helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden, in die sie
sonst durch die Fehleinschätzung ihrer eigenen Fähigkeiten geraten
könnten. eben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen sind
deshalb bei schwerwiegenden Regelmissachtungen während der Probezeit
besondere Maßnahmen vorgesehen. |
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Dadurch soll ein zu sorgloser Umgang mit den in der Fahrausbildung
kennen gelernten Regeln verhindert werden. Diejenigen, die dennoch
auffällig werden, erhalten in einem Aufbauseminar Hilfen, um
anschließend möglichst delikt- und unfallfrei zu bleiben. Durch die
gleichzeitige Verlängerung der Probezeit wird beobachtet, inwieweit
ihnen dies tatsächlich gelingt. |
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Wann wird eine Fahrerlaubnis auf Probe erteilt? |
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Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe
erteilt. Lediglich die Fahrerlaubnisklassen M (Kleinkrafträder), L und
T (land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen) werden
nicht auf Probe erteilt. Für Inhaber dieser Fahrerlaubnisse beginnt
die Probezeit erst bei einer Erweiterung auf eine der Klassen A, A1
oder B. |
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Wie lange dauert die Probezeit? |
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Die Probezeit dauert 2 Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung der
Fahrerlaubnis, d.h. von der Aushändigung des Führerscheins an. Bei
einem schwerwiegenden Regelverstoß verlängert sich die Dauer auf 4
Jahre. Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klassen ist
für den Ablauf der Probezeit ohne Bedeutung. |
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Aufbauseminare im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe |
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Wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt für einen Kraftfahrer mit Probezeit ein
A-Delikt oder das zweite B-Delikt registriert wird, informiert das Amt
die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den auffällig
gewordenen Fahranfänger dann auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen
und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung
darüber vorzulegen. |
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Die Frist beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur
bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt)
verlängert werden. Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem
Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch
keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der
Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten
werden. Übrigens
ist die Anordnung ein Verwaltungsakt, für den von dem Betroffenen eine
Verwaltungsgebühr zu zahlen ist. |
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Aufbauseminare in Fahrschulen |
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Die große Mehrheit der auffällig gewordenen Fahranfänger, nämlich
alle, deren Verstöße nicht im Zusammenhang mit dem Fahren unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, muss an einem Aufbauseminar in
einer Fahrschule teilnehmen. |
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Sie dürfen nur von Fahrlehrern mit einer speziellen Zusatzausbildung
durchgeführt werden, die die sog. Seminarerlaubnis besitzen. |