Führerschein Klasse C1

 

 
Als Direkteinsteiger in die Klasse C benötigen Sie eine Grundqualifikation von 140 Stunden, damit Sie gewerblich fahren dürfen. Besitzen Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse C1, brauchen Sie keine Grundqualifikation.
 

Mittelschwere Lkw

 

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden).

 

Befristung:

grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

danach für fünf Jahre

Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Einschluss:

Klasse C1 schließt die Klassen L und AM ein.

Sonstiges:

 

 

 

 

 

Führerschein Klasse C1E
 

 

Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.

 

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

Befristung:

grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

danach für fünf Jahre

Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Einschluss:

 BE, D1E bei Vorbesitz der Klasse D

Sonstiges:

Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

 

 

 

 

Führerschein Klasse C

 

 

Lastkraftwagen

 

 

Mindestalter:

21 Jahre / 18 Jahre nur in Verbindung mit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer und bestandener Grundqualifikation.

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B oder C1E voraus.

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden)

 

Befristung:

Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt

Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Einschluss:

Klasse C schließt die Klassen C1, B, L und AM ein.

Sonstiges:

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

 

 

Führerschein Klasse CE

 

 

Lkw mit Anhänger

 

 

Mindestalter:

21 Jahre / 18 Jahre nur in Verbindung mit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer und bestandener Grundqualifikation.

 

 

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge der Klasse CE mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Befristung:

Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt

Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Einschluss:

Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE, T, sowie D1E, DE bei Vorbesitz der Klassen D1 oder D ein.

Sonstiges:

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)